VK 2 - 75/20 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 28.09.2020

Nachprüfungsantrag wegen Materialvorgaben und Liefermengen zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 97 GWB§ 57 VgV§ 165 GWB§ 155 GWB§ 159 GWB§ 3 VgV§ 160 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag eines Bieters zurück. Streitpunkt war die Vorgabe von "Geschiebelehm" als Dichtschichtmaterial sowie die geforderte maximale tägliche Liefermenge. Die Kammer sah die Vorgaben als durch die Genehmigungsunterlagen gedeckt an und wertete die Angaben des Bieters zur Liefermenge als nicht ausreichend für das erste Vertragsjahr. Der Bieter trug die Kosten des Verfahrens.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

MaterialvorgabenLiefermengeGenehmigungsunterlagenLeistungsbeschreibungNachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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