VK 2 - 76/17 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 08.08.2017

Vergabekammer weist Rüge zur Zurechnung früherer Maßnahmen zurück

Ergebnis: Antrag verworfen

Betroffene Normen

§ 97 GWB§ 134 GWB§ 65 VgV§ 130 GWB§ 160 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag teilweise als unzulässig verworfen und im Übrigen als unbegründet abgewiesen. Die Antragstellerin beanstandete die Berücksichtigung einer früheren Maßnahme bei der Bewertung ihres Angebots. Die Kammer entschied, dass die Rüge bezüglich der Zurechnung dieser Maßnahme verspätet war, da sie für einen fachkundigen Bieter aus den Vergabeunterlagen erkennbar gewesen sei. Auch die Möglichkeit, zukünftig bessere Ergebnisse darzulegen, sei nicht gerügt worden. Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragstellerin auferlegt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerNachprüfungsantragBewertungZurechnung von MaßnahmenRügeobliegenheitVergabeunterlagen

Vergaberecht-Begriffe

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