Vergabekammer weist Rüge zur Zurechnung früherer Maßnahmen zurück
Ergebnis: Antrag verworfen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag teilweise als unzulässig verworfen und im Übrigen als unbegründet abgewiesen. Die Antragstellerin beanstandete die Berücksichtigung einer früheren Maßnahme bei der Bewertung ihres Angebots. Die Kammer entschied, dass die Rüge bezüglich der Zurechnung dieser Maßnahme verspätet war, da sie für einen fachkundigen Bieter aus den Vergabeunterlagen erkennbar gewesen sei. Auch die Möglichkeit, zukünftig bessere Ergebnisse darzulegen, sei nicht gerügt worden. Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragstellerin auferlegt.
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