VK 2 - 76/18 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 14.09.2018

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen unzureichender Eignungsnachweise

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 48 VgV§ 127 GWB§ 60 VgV§ 41 VgV§ 97 GWB§ 134 GWB§ 47 VgV§ 160 GWB§ 44 VgV§ 45 VgV§ 46 VgV§ 57 VgV

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, einen Zuschlag zu erteilen. Sie muss das Vergabeverfahren zurückversetzen und überarbeiten. Streitpunkt war die unzureichende Vorlage von Eignungsnachweisen durch Bietergemeinschaften. Die Kammer rügte, dass nicht alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringen mussten, was gegen die Vorgaben der Vergabeunterlagen verstieß.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerNachprüfungsverfahrenEignungsnachweiseBietergemeinschaftVergabeunterlagen

Vergaberecht-Begriffe

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