Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag teilweise zurück
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag teilweise zurückgewiesen. Ein Teil des Verfahrens hatte sich erledigt, da die Antragsgegnerin zukünftige Interimsvergaben zur Beschaffung sondergeschützter Geländewagen unter Beteiligung der Antragstellerin zugesagt hat. Die Kammer sah die Voraussetzungen für die Anwendung des Ausnahmetatbestands des § 12 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) VSVgV als nicht gegeben an, da eine zwingende Dringlichkeit nicht ausreichend belegt war.
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Vergaberecht-Begriffe
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