VK 2 - 8/18 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 01.03.2018

Nachprüfungsantrag wegen fehlender technischer Leistungsfähigkeit zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 134 GWB§ 160 GWB§ 165 GWB§ 122 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin bezüglich zweier Lose einer Dienstleistungsausschreibung zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte die mangelnde technische Leistungsfähigkeit der Beigeladenen, da diese angeblich nicht über die erforderlichen Sonderwerkzeuge und Prüfausstattungen verfügten, um die Leistung für mehrere Verträge gleichzeitig an verschiedenen Standorten zu erbringen. Die Kammer sah die Rügen als unbegründet an und wies den Antrag zurück.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

technische LeistungsfähigkeitSonderwerkzeugeVerfügbarkeitRügeNachprüfungsantrag

Vergaberecht-Begriffe

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