VK 2 - 8/23 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 02.03.2023

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag teilweise zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 134 GWB§ 160 GWB§ 121 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat entschieden, dass die Antragsgegnerin das Vergabeverfahren in den Zustand vor Angebotsabgabe zurückversetzen muss, wenn die Beschaffungsabsicht fortbesteht. Dies betrifft insbesondere die Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer bezüglich der geforderten Zertifizierungen. Im Übrigen wurde der Nachprüfungsantrag zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden zwischen den Beteiligten geteilt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerNachprüfungsantragMedizinprodukteverordnung (MDR)ZertifizierungLeistungsverzeichnisBieterfrage

Vergaberecht-Begriffe

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