Vergabekammer verwirft Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit
Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Antragstellerin wandte sich gegen die Beurteilung ihrer Referenzen als nicht vergleichbar und die Annahme der ausgeschriebenen Leistungen als Dienstleistungen statt Arbeitnehmerüberlassung. Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag als unzulässig verworfen. Die Kammer begründete dies damit, dass die Antragstellerin präkludiert sei, da sie sich nicht rechtzeitig gegen die vermeintliche Diskriminierung im Hinblick auf Arbeitnehmerüberlassung gewehrt habe und die Vergabekammer keine Anhaltspunkte dafür sehe, dass die Antragstellerin eine Arbeitnehmerüberlassung beabsichtige.
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