Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zurück wegen verspäteter Rüge
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat die Antragsgegnerin verpflichtet, das Vergabeverfahren in den Stand vor Angebotsabgabe zurückzuversetzen. Die Antragstellerin hatte vor Angebotsabgabe mehrfach Mängel in der Leistungsbeschreibung gerügt, da diese unklar oder nicht marktverfügbar seien. Die Vergabekammer sah die Rügen jedoch als verspätet an, da die Mängel bereits im vorangegangenen, aufgehobenen Vergabeverfahren erkennbar waren und die Antragstellerin dort keine Rügen erhoben hatte.
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Vergaberecht-Begriffe
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