VK 2 - 83/16 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 30.08.2016

Nachprüfungsantrag wegen Verfristung und erfolgter Zuschlagserteilung unzulässig

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 186 GWB§ 134 GWB§ 165 GWB§ 107 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin als unzulässig verworfen. Die Kammer begründete dies damit, dass der Nachprüfungsantrag nach erfolgter Zuschlagserteilung und nach Ablauf der Frist für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags nach Rügeablehnung gestellt wurde. Die Bieterin hatte ihre Rügen fristgerecht eingereicht, die ablehnende Antwort der Antragsgegnerin jedoch erst nach Ablauf der 15-tägigen Nachprüfungsfrist erhalten.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

NachprüfungsantragVerfristungZuschlagserteilungRügeVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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