Nachprüfungsantrag wegen Verfristung und erfolgter Zuschlagserteilung unzulässig
Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin als unzulässig verworfen. Die Kammer begründete dies damit, dass der Nachprüfungsantrag nach erfolgter Zuschlagserteilung und nach Ablauf der Frist für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags nach Rügeablehnung gestellt wurde. Die Bieterin hatte ihre Rügen fristgerecht eingereicht, die ablehnende Antwort der Antragsgegnerin jedoch erst nach Ablauf der 15-tägigen Nachprüfungsfrist erhalten.
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