VK 2 - 84/17 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 15.08.2017

Nachprüfungsantrag wegen verspäteten Angebotszugangs zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 57 VgV§ 160 GWB§ 99 GWB§ 20 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bietergemeinschaft zurückgewiesen. Streitig war der Ausschluss des Angebots wegen verspäteten Eingangs. Die Kammer entschied, dass die Bietergemeinschaft den verspäteten Eingang zu vertreten hat, da die sehr knappe Absendung des Angebots kurz vor Fristablauf das Risiko von Zustellverzögerungen, wie dem hier aufgetretenen Fahrzeugdefekt des Kurierdienstes, nicht abfangen konnte. Die Auswahl des Kurierdienstes und dessen Sorgfaltspflichten waren zwar nicht zu beanstanden, jedoch lag das Vertretenmüssen in der späten Absendung.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

Angebotsfristverspäteter EingangVgVVertretenmüssenKurierdienstFahrzeugdefekt

Vergaberecht-Begriffe

🔔

Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten

AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.

Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →

Verwandte Entscheidungen

← Alle Vergabekammer-Entscheidungen