VK 2 - 84/18 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 08.10.2018

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag wegen Ausschluss vom Vergabeverfahren zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 16 VOB/A§ 160 GWB§ 13 VOB/A§ 16a VOB/A§ 182 GWB§ 3 VgV§ 97 GWB§ 15 VOB/A§ 134 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Antragstellerin wurde von der Antragsgegnerin vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, da ihr Angebot von den Vorgaben der Leistungsbeschreibung abwich. Konkret ging es um die Beschaffenheit von Natursteinpflastersteinen hinsichtlich Körnung und Farbe. Die Antragstellerin reichte Mustersteine ein, die nach Ansicht der Antragsgegnerin nicht den Vorgaben entsprachen. Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag zurück, da der Ausschluss als rechtmäßig erachtet wurde.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

NatursteinpflasterLeistungsbeschreibungMustersteineAusschlussVergabekammerNachprüfungsantrag

Vergaberecht-Begriffe

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