VK 2 - 85/16 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 20.09.2016

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zur Lieferfrist bei parenteraler Zubereitung zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 132 GWB§ 125 GWB§ 57 VgV§ 123 GWB§ 62 VgV§ 160 GWB§ 134 GWB§ 182 GWB§ 98 GWB§ 21 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag bezüglich der Vergabe eines Rahmenvertrags für parenterale Zubereitungen zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte unter anderem die Vorgabe einer 90-minütigen Lieferfrist als vergaberechtswidrig. Die Kammer entschied, dass die Frist nicht per se ungeeignet sei und die Bieter die Einhaltung der Haltbarkeitsfristen sicherstellen müssten. Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragstellerin auferlegt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

parenterale ZubereitungLieferfristHaltbarkeitVergabekammerNachprüfungsantrag

Vergaberecht-Begriffe

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