VK 2 - 85/21 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 12.10.2021

Nachprüfungsantrag wegen Postdienstleistungen erledigt sich durch Abhilfe

Ergebnis: Nachprüfungsantrag wegen Abhilfe erledigt

Betroffene Normen

§ 132 GWB§ 108 GWB§ 133 GWB§ 99 GWB§ 97 GWB§ 21 VgV§ 106 GWB§ 103 GWB§132 GWB§ 135 GWB§ 165 GWB§ 160 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Antragstellerin rügte die geplante Deckung des Bedarfs an Postdienstleistungen über bestehende Verträge der Antragsgegnerin zu 1) ohne Vergabeverfahren. Die Vergabekammer wies darauf hin, dass die Antragsgegnerin zu 2) ihren Bedarf nicht aus diesen Altverträgen decken dürfe. Daraufhin sicherten die Antragsgegnerinnen zu, den Bedarf auszuschreiben, woraufhin die Antragstellerin die Erledigung des Verfahrens erklärte. Die Kammer stellte die Erledigung fest und legte die Kosten den Antragsgegnerinnen auf.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

PostdienstleistungenAltverträgeVergabeverfahrenAbhilfemaßnahmeErledigung des Verfahrens

Vergaberecht-Begriffe

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