Nachprüfungsantrag wegen Postdienstleistungen erledigt sich durch Abhilfe
Ergebnis: Nachprüfungsantrag wegen Abhilfe erledigt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Antragstellerin rügte die geplante Deckung des Bedarfs an Postdienstleistungen über bestehende Verträge der Antragsgegnerin zu 1) ohne Vergabeverfahren. Die Vergabekammer wies darauf hin, dass die Antragsgegnerin zu 2) ihren Bedarf nicht aus diesen Altverträgen decken dürfe. Daraufhin sicherten die Antragsgegnerinnen zu, den Bedarf auszuschreiben, woraufhin die Antragstellerin die Erledigung des Verfahrens erklärte. Die Kammer stellte die Erledigung fest und legte die Kosten den Antragsgegnerinnen auf.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
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