VK 2 - 87/16 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 21.09.2016

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zu parenteraler Zubereitung zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 97 GWB§ 155 GWB§ 18 GWB§ 19 GWB§ 20 GWB§ 21 VgV§ 159 GWB§ 118 GWB§ 156 GWB§ 179 GWB§ 1 GWB§ 87 GWB

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Apothekerin gegen die Vergabe von Rahmenverträgen für parenterale Zubereitungen zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte unter anderem eine unzulässige Doppelvergabe, Verstöße gegen das freie Apothekenwahlrecht und eine marktbeherrschende Stellung der Antragsgegnerinnen. Die Kammer entschied, dass die Ausschreibung für die Gebietslose, auf die sich der Antrag bezog, rechtmäßig war und wies den Antrag in diesem Punkt zurück. Im Übrigen wurde das Verfahren durch Teilrücknahme beendet.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

parenterale ZubereitungHilfstaxeApothekenwahlrechtDoppelvergabeNachprüfungsantrag

Vergaberecht-Begriffe

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