VK 2 - 87/20 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 06.11.2020

Nachprüfungsantrag wegen Vergabe von Kriegsschiffen verworfen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 107 GWB§ 165 GWB§ 104 GWB§ 97 GWB§ 18 VSVgV§ 37 VgV§ 8 VSVgV

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin verworfen. Die Antragstellerin wandte sich gegen die unterbliebene EU-weite Bekanntmachung einer Beschaffung von Kriegsschiffen. Die Antragsgegnerin hatte die Beschaffung unter Berufung auf wesentliche nationale Sicherheitsinteressen und die Ausnahmevorschrift des Art. 346 Abs. 1 lit. b) AEUV außerhalb des GWB durchgeführt. Die Kammer hat den Antrag als unzulässig verworfen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerNachprüfungsantragKriegsschiffenationale SicherheitsinteressenArt. 346 AEUVGWB

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