VK 2 - 88/18 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 21.10.2018

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen unzulässiger Wahlpositionen

Ergebnis: Zuschlag untersagt und Vergabeverfahren zurückversetzt

Betroffene Normen

§ 134 GWB§ 160 GWB§ 127 GWB§ 121 GWB§ 8 VgV§ 165 GWB§ 97 GWB§165 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, in einem Vergabeverfahren für Abbrucharbeiten einen Zuschlag zu erteilen. Streitpunkt war die Ausschreibung von Wahlpositionen mit unterschiedlichen Korngrößen, deren Entscheidung erst nach Zuschlagserteilung erfolgen sollte. Die Kammer beanstandete, dass dies die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots verhinderte und die Transparenz sowie die Vergleichbarkeit der Angebote beeinträchtigte. Das Verfahren wurde zurückversetzt, um das Leistungsverzeichnis zu überarbeiten.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

WahlpositionenLeistungsverzeichnisWirtschaftlichstes AngebotVergaberechtswidrigkeitNachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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