Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen unzulässiger Wahlpositionen
Ergebnis: Zuschlag untersagt und Vergabeverfahren zurückversetzt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, in einem Vergabeverfahren für Abbrucharbeiten einen Zuschlag zu erteilen. Streitpunkt war die Ausschreibung von Wahlpositionen mit unterschiedlichen Korngrößen, deren Entscheidung erst nach Zuschlagserteilung erfolgen sollte. Die Kammer beanstandete, dass dies die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots verhinderte und die Transparenz sowie die Vergleichbarkeit der Angebote beeinträchtigte. Das Verfahren wurde zurückversetzt, um das Leistungsverzeichnis zu überarbeiten.
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