VK 2 - 88/19 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 17.12.2019

Nachprüfungsantrag wegen de facto-Vergabe eines Mietobjekts verworfen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 107 GWB§ 103 GWB§ 135 GWB§ 160 GWB§ 182 GWB§ 165 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin verworfen. Die Antragstellerin rügte eine mögliche de facto-Vergabe durch den Abschluss eines Mietvertrages für ein neu zu errichtendes Gebäude. Die Kammer sah jedoch keine Anhaltspunkte für eine solche de facto-Vergabe und verwarf den Antrag. Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragstellerin auferlegt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

de facto-VergabeMietvertragNachprüfungsantragVergabekammer des BundesKostenentscheidung

Vergaberecht-Begriffe

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