Nachprüfungsantrag wegen de facto-Vergabe eines Mietobjekts verworfen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen
Betroffene Normen
§ 107 GWB§ 103 GWB§ 135 GWB§ 160 GWB§ 182 GWB§ 165 GWB
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin verworfen. Die Antragstellerin rügte eine mögliche de facto-Vergabe durch den Abschluss eines Mietvertrages für ein neu zu errichtendes Gebäude. Die Kammer sah jedoch keine Anhaltspunkte für eine solche de facto-Vergabe und verwarf den Antrag. Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragstellerin auferlegt.
Schlagworte
de facto-VergabeMietvertragNachprüfungsantragVergabekammer des BundesKostenentscheidung
Vergaberecht-Begriffe
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