VK 2 - 9/20 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 10.03.2020

Nachprüfungsantrag wegen Aufhebung eines Vergabeverfahrens zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 160 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin gegen die Aufhebung eines Vergabeverfahrens zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte die Aufhebung als rechtswidrig, da die Vergabeunterlagen eindeutig gewesen seien und die Zuschlagskriterien keine Korrektur erforderten. Die Kammer sah die Aufhebung jedoch als gerechtfertigt an, da die Vergabestelle nach Erörterungen im vorangegangenen Verfahren Bedenken hinsichtlich der vergaberechtskonformen Erteilung des Zuschlags auf Basis der gegebenen Kriterien hatte.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

Aufhebung VergabeverfahrenNachprüfungsantragZuschlagskriterienEindeutigkeitVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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