VK 2 - 91/15 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 06.10.2015

Nachprüfungsantrag wegen fehlerhafter elektronischer Signatur zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 101a GWB§101a GWB§ 111 GWB§ 115 GWB§ 16 VOB/A

Worum ging es?

KI-generiert

Die Antragstellerin begehrte den Ausschluss des Angebots der Beigeladenen wegen einer angeblich fehlerhaften elektronischen Signatur des Angebotsvordrucks. Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag zurück. Sie begründete dies damit, dass der Verstoß gegen die Vorgaben zur elektronischen Signatur als formeller Mangel anzusehen sei, der unter den Anwendungsbereich des § 19 Abs. 2 VOL/A falle. Die Vergabekammer bejahte das Ermessen der Antragsgegnerin, die Nachforderung eines korrekt signierten Angebotsvordrucks zu gestatten.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

elektronische SignaturVOL/AAngebotsprüfungNachforderungformeller Mangel

Vergaberecht-Begriffe

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