Nachprüfungsantrag wegen Kalkulationsrisiken bei parenteraler Zubereitung zurückgewiesen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag zurückgewiesen, der sich gegen Vorgaben in einer Ausschreibung für die "parenterale Zubereitung gemäß § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V" richtete. Die Antragstellerin rügte, dass die Regelungen zu Verwürfen und die geforderten Abschläge auf die Hilfstaxe den Bietern unzumutbare Kalkulationsrisiken aufbürdeten. Die Kammer entschied, dass die Antragsgegnerinnen die Bieter nicht zu einer vergaberechtswidrigen Mischkalkulation drängten und die Kalkulationsgrundlagen ausreichend dargelegt wurden.
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Vergaberecht-Begriffe
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