VK 2 - 91/16 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 28.09.2016

Nachprüfungsantrag wegen Kalkulationsrisiken bei parenteraler Zubereitung zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 121 GWB§ 182 GWB§ 98 GWB§ 21 VgV§ 160 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag zurückgewiesen, der sich gegen Vorgaben in einer Ausschreibung für die "parenterale Zubereitung gemäß § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V" richtete. Die Antragstellerin rügte, dass die Regelungen zu Verwürfen und die geforderten Abschläge auf die Hilfstaxe den Bietern unzumutbare Kalkulationsrisiken aufbürdeten. Die Kammer entschied, dass die Antragsgegnerinnen die Bieter nicht zu einer vergaberechtswidrigen Mischkalkulation drängten und die Kalkulationsgrundlagen ausreichend dargelegt wurden.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergaberechtParenterale ZubereitungKalkulationsrisikoVerwürfeHilfstaxeNachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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