VK 2 - 91/20 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 11.12.2020

Vergabekammer weist Antrag auf Schadensersatz für Aufhebung zurück

Ergebnis: Antrag verworfen

Betroffene Normen

§ 37 VSVgV§ 107 GWB§ 156 GWB§ 160 GWB§ 165 GWB§ 33 VSVgV§ 182 GWB§ 155 GWB§ 179 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat entschieden, dass das Vergabeverfahren fortzuführen ist. Ein Antrag der Antragstellerin auf Ersatz von Kosten und Schäden, die durch die Aufhebung des Verfahrens und die damit verbundene Verzögerung entstanden sind, wurde verworfen. Die Antragsgegnerin trägt 90% der Verfahrenskosten.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabeverfahrenAufhebungSchadensersatzVergabekammerVSVgVnationale Sicherheitsinteressen

Vergaberecht-Begriffe

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