VK 2 - 92/18 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 25.10.2018

Vergabekammer erklärt Krankenkassenverträge für unwirksam

Ergebnis: Verträge für unwirksam erklärt

Betroffene Normen

§ 103 GWB§ 135 GWB§ 169 GWB§ 99 GWB§ 97 GWB§ 128 GWB§ 165 GWB§ 130 GWB§ 160 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat Verträge einer Krankenkasse zur Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln für unwirksam erklärt. Die Krankenkasse hatte die Verträge nach § 127 Abs. 2 SGB V abgeschlossen, was sie als vergaberechtsfrei ansah. Die Kammer stellte jedoch fest, dass die abgeschlossenen Verträge über den Schwellenwert für öffentliche Aufträge lagen und somit dem Vergaberecht unterlagen. Der Krankenkasse wurde aufgegeben, ihren Bedarf zukünftig vergaberechtskonform zu decken.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

KrankenkasseHilfsmittelversorgungVergaberechtUnwirksamkeitSGB V

Vergaberecht-Begriffe

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