VK 2 - 93/16 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 29.09.2016

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zur parenteralen Zubereitung zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 127 GWB§ 60 VgV§ 132 GWB§ 122 GWB§ 97 GWB§ 111 GWB§ 98 GWB§ 21 VgV§ 160 GWB§ 128 GWB

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag bezüglich der Vergabe eines Rahmenvertrags für parenterale Zubereitungen zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte unter anderem eine unklare Definition des Dienstleistungsanteils, die Ausgestaltung des Regel-/Ausnahmeverhältnisses bei Ad-hoc-Lieferungen und den Ausschluss einer gesonderten Verwurfsabrechnung. Die Kammer sah die Vorgaben der Vergabeunterlagen jedoch als vergaberechtskonform an.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

parenterale ZubereitungRahmenvertragVergabekammerNachprüfungsantragVerw faitsabrechnungAd-hoc-Lieferung

Vergaberecht-Begriffe

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