Aufhebung von Vergabeverfahren: Rechtswidrigkeit festgestellt
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
§ 134 GWB§ 182 GWB§ 159 GWB§ 160 GWB§ 179 GWB
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat die Aufhebung eines Vergabeverfahrens für rechtswidrig erklärt, da die Vergabestelle den Fehler bezüglich der Zulassung von Nebenangeboten selbst verschuldet hat. Der Nachprüfungsantrag wurde im Übrigen zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden jeweils zur Hälfte von Antragstellerin und Antragsgegnerin getragen.
Schlagworte
NebenangeboteAufhebung VergabeverfahrenVergaberechtsverstoßVerschuldenNachprüfungsantrag
Vergaberecht-Begriffe
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