VK 2 - 96/17 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 18.09.2017

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag wegen mangelnder Eignung des Bieters zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 122 GWB§ 124 GWB§ 134 GWB§ 160 GWB§ 42 VgV§ 165 GWB§ 97 GWB§ 99 GWB§ 159 GWB§ 46 VgV§ 57 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte die Eignung der Beigeladenen und warf ihr irreführende Angaben zu Referenzen vor. Die Kammer sah jedoch keine Grundlage für einen Ausschluss der Beigeladenen, da die vorgelegten Referenzen nach Prüfung durch die Antragsgegnerin als ausreichend bewertet wurden und die Kammer keine Beanstandungen an der Eignungsprüfung sah. Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragstellerin auferlegt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

EignungReferenzenNachprüfungsantragVergabekammerAusschluss

Vergaberecht-Begriffe

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