VK 2 - 98/18 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 09.11.2018

Nachprüfungsantrag wegen Produktneutralität und Wertungskriterien zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 127 GWB§ 99 GWB§ 160 GWB§ 97 GWB§ 31 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurück. Die Bieterin rügte Verstöße gegen den Grundsatz der Produktneutralität durch die Vorgabe eines spezifischen Dateiformats sowie mangelnde Konkretisierung der Wertungskriterien. Die Kammer sah die Vorgabe des Dateiformats als technisch bedingt und die Wertungskriterien als ausreichend bestimmt an, weshalb die Rügen als unbegründet zurückgewiesen wurden.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

ProduktneutralitätDateiformatWertungskriterienNachprüfungsantragVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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