Vergabekammer lehnt Nachprüfungsantrag wegen fehlender Auswahlentscheidung ab
Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag als unzulässig verworfen, da kein öffentlicher Auftrag vorlag. Die Antragsgegnerin beabsichtigte, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V abzuschließen. Die Kammer sah hierin ein vergaberechtsfreies "Open-House-Modell", da jedem interessierten Unternehmen der Beitritt zu den einheitlichen Konditionen jederzeit möglich sei und somit eine Auswahlentscheidung fehle. Diskriminierungsvorwürfe waren nicht zu prüfen.
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