VK 1 - 114/16 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 02.11.2016

Vergabekammer lehnt Nachprüfungsantrag wegen fehlender Auswahlentscheidung ab

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 155 GWB§ 169 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag als unzulässig verworfen, da kein öffentlicher Auftrag vorlag. Die Antragsgegnerin beabsichtigte, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V abzuschließen. Die Kammer sah hierin ein vergaberechtsfreies "Open-House-Modell", da jedem interessierten Unternehmen der Beitritt zu den einheitlichen Konditionen jederzeit möglich sei und somit eine Auswahlentscheidung fehle. Diskriminierungsvorwürfe waren nicht zu prüfen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

RabattvereinbarungenOpen-House-ModellAuswahlentscheidungVergaberechtsfreiheitSGB V

Vergaberecht-Begriffe

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