VK 1 - 132/15 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 21.01.2016

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zu Rabattvereinbarungen zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 107 GWB§ 115 GWB§ 111 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin gegen die Vergabe von Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarungen zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte insbesondere die Regelungen zum Ruhen und zur Kündigung des Vertrages bei Einführung eines Festbetrags. Die Kammer sah die Rüge als unbegründet an und wies den Antrag zurück, wobei die Antragstellerin die Kosten des Verfahrens trägt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

RabattvereinbarungSGB VFestbetragRuhen des VertragesKündigungVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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