VK 1 - 18/16 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 18.05.2016

Nachprüfungsantrag gegen Inhouse-Vergabe von Fahrdienstleistungen zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 108 GWB§ 113 GWB§ 186 GWB§ 107 GWB§ 99 GWB§ 101b GWB§ 98 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurück, die die Vergabe von Fahrdienstleistungen an eine öffentlich-rechtliche Gesellschaft rügte. Die Antragstellerin machte geltend, dass die Voraussetzungen für ein Inhouse-Geschäft nicht erfüllt seien, insbesondere hinsichtlich des Kontroll- und Wesentlichkeitskriteriums sowie der Beteiligung privaten Kapitals. Die Kammer sah die Kriterien als erfüllt an und wies den Antrag zurück.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

Inhouse-GeschäftVergaberechtKontrollkriteriumWesentlichkeitskriteriumÖffentlich-öffentliche Zusammenarbeit

Vergaberecht-Begriffe

🔔

Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten

AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.

Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →

Verwandte Entscheidungen

← Alle Vergabekammer-Entscheidungen