VK 1 - 22/14 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 17.04.2014

Nachprüfungsantrag wegen Inkontinenzhilfen zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 107 GWB§ 99 GWB§ 2 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurück. Streitpunkt war die Vorgabe einer Mindestabdeckung von 80% der Nachfrage aus dem Referenzzeitraum für bestimmte Produktuntergruppen von Inkontinenzhilfen. Die Kammer sah die Vorgabe als sachlich gerechtfertigt an, da die Produkte nicht ohne Weiteres substituierbar seien und die bisherigen Produkte weiterhin zur Verfügung gestellt werden müssten, um den Versicherten Schwierigkeiten zu ersparen. Die Antragstellerin trug die Kosten des Verfahrens.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

InkontinenzhilfenMindestabdeckungSubstituierbarkeitReferenzzeitraumVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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