Nachprüfungsantrag wegen Inkontinenzhilfen zurückgewiesen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurück. Streitpunkt war die Vorgabe einer Mindestabdeckung von 80% der Nachfrage aus dem Referenzzeitraum für bestimmte Produktuntergruppen von Inkontinenzhilfen. Die Kammer sah die Vorgabe als sachlich gerechtfertigt an, da die Produkte nicht ohne Weiteres substituierbar seien und die bisherigen Produkte weiterhin zur Verfügung gestellt werden müssten, um den Versicherten Schwierigkeiten zu ersparen. Die Antragstellerin trug die Kosten des Verfahrens.
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