Vergabekammer lehnt Zuständigkeit ab: Handwerkskammer kein öffentlicher Auftraggeber
Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin verworfen, da sie sich für unzuständig erklärte. Die Kammer stellte fest, dass die Handwerkskammer als Antragsgegnerin kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des GWB ist. Weder die Kriterien des § 99 Nr. 2 GWB (fehlende staatliche Beherrschung und Finanzierung) noch die des § 99 Nr. 4 GWB (keine Baumaßnahme) seien erfüllt. Die Finanzierung aus Bundesmitteln sei für die Zuständigkeit nach § 99 Nr. 2 GWB nicht ausschlaggebend.
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