Vergabekammer weist Antrag wegen ordnungsgemäßer Bekanntmachung zurück
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag eines Bieters zurückgewiesen. Der Bieter rügte, dass die Bekanntmachung einer gewerblichen Wachleistung nicht unter dem spezifischeren CPV-Code für Sicherheitsdienste erfolgt sei. Die Kammer entschied, dass die Bekanntmachung ordnungsgemäß war, da sie sowohl eine passende CPV-Nummer als auch eine klare textliche Beschreibung enthielt. Die Verwendung des spezifischsten CPV-Codes ist nicht zwingend vorgeschrieben, solange die Beschreibung insgesamt hinreichend informativ ist.
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