VK 1 - 98/14 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 12.12.2014

Nachprüfungsantrag wegen Betriebsstoffversorgung zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 100 GWB§ 99 GWB§ 6 VOL/A§ 4 VOL/A§ 1 VSVgV§ 107 GWB§ 14 VSVgV§ 101b GWB§ 111 GWB§ 101a GWB§ 101 GWB

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurück. Die Antragstellerin rügte die nationale Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über Betriebsstoffversorgung und die angebliche Nichtanwendbarkeit der Ausnahmevorschrift für sicherheitsrelevante Aufträge. Die Kammer entschied, dass die Zurückweisung des Antrags auf die verspätete Einreichung des Teilnahmeantrags durch die Antragstellerin zurückzuführen ist.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

BetriebsstoffversorgungRahmenvereinbarungTeilnahmewettbewerbFristversäumnisSicherheitsinteressen

Vergaberecht-Begriffe

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