Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen unzulässiger Bündelung von Kontrastmitteln
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat den Antragsgegnerinnen untersagt, den Zuschlag für die Lieferung von Kontrastmitteln zu erteilen. Die Kammer beanstandete die Bündelung von Kontrastmitteln verschiedener Wirkstoffe in Fachlosen, die auf Indikationen und therapeutischer Vergleichbarkeit basierte. Sie wies darauf hin, dass dies die freie Arztwahl einschränke und eine wirkstoffübergreifende Substitution ermögliche, was nicht mit der Sprechstundenbedarfsvereinbarung vereinbar sei. Das Verfahren wurde zurückversetzt, um die Mindestbedingungen anzupassen.
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