VK 2 - 121/16 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 15.12.2016

Nachprüfungsantrag wegen intransparenter Wertung und Vergabeunterlagen zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 101a GWB§ 16 VgV§ 107 GWB§ 111 GWB§ 186 GWB§101a GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurück. Die Bieterin rügte eine intransparente und fehlerhafte Angebotswertung sowie mangelnde Transparenz der Vergabeunterlagen. Die Kammer sah die Rügen als unbegründet an und wies den Antrag zurück, wobei die Antragstellerin die Verfahrenskosten zu tragen hat.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerNachprüfungsantragAngebotswertungTransparenzVergabeunterlagen

Vergaberecht-Begriffe

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