Nachprüfungsantrag wegen intransparenter Wertung und Vergabeunterlagen zurückgewiesen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
§ 101a GWB§ 16 VgV§ 107 GWB§ 111 GWB§ 186 GWB§101a GWB
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurück. Die Bieterin rügte eine intransparente und fehlerhafte Angebotswertung sowie mangelnde Transparenz der Vergabeunterlagen. Die Kammer sah die Rügen als unbegründet an und wies den Antrag zurück, wobei die Antragstellerin die Verfahrenskosten zu tragen hat.
Schlagworte
VergabekammerNachprüfungsantragAngebotswertungTransparenzVergabeunterlagen
Vergaberecht-Begriffe
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