VK 2 - 135/15 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 22.02.2016

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen mangelnder Eignungsnachweise

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 7 VOL/A§ 6 VOL/A§ 111 GWB§ 98 GWB§ 99 GWB§ 107 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer untersagte der Antragsgegnerin die Erteilung des Zuschlags und ordnete eine erneute Wertung unter Einbezug des Angebots der Antragstellerin an. Die Antragstellerin hatte trotz Aufforderungen und Fristsetzungen nicht die geforderten Nachweise zur Eignung der Leiharbeitnehmer, insbesondere bezüglich Strahlenschutz, Asbesttauglichkeit und atomrechtlicher Zuverlässigkeitsprüfung, vollständig und fristgerecht vorgelegt. Die Kammer sah die Eignung der Antragstellerin als nicht nachgewiesen an.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

EignungsnachweiseLeiharbeitnehmerStrahlenschutzAsbesttauglichkeitatomrechtliche ZuverlässigkeitsprüfungNachforderung

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