VK 2 - 59/14 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 21.08.2014

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen unklarer Lieferzeiten

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 99 GWB§ 31 VSVgV§ 16 VSVgV§ 101a GWB§ 100c GWB§ 1 VSVgV§101a GWB§ 2 VSVgV§ 107 GWB§ 22 VSVgV

Worum ging es?

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Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen. Die Antragstellerin hatte das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, jedoch bestanden Zweifel an der Realisierbarkeit der angebotenen Lieferzeiten. Die Kammer beanstandete, dass die Antragsgegnerin die Nachweise zur Lieferfähigkeit nicht ausreichend geprüft hat, bevor sie die Absicht zur Zuschlagserteilung bekannt gab. Das Verfahren wurde teilweise zurückgewiesen und teilweise untersagt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerZuschlagLieferzeitenNachprüfungsantragVOL/AAngebotswertung

Vergaberecht-Begriffe

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