Nachprüfungsantrag wegen angeblich unauskömmlicher Kalkulation zurückgewiesen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurück. Die Antragstellerin rügte, dass das Angebot der Beigeladenen aufgrund einer angeblich unauskömmlichen Kalkulation und Mischkalkulation nicht hätte berücksichtigt werden dürfen. Die Kammer sah jedoch nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen und der Aufklärungsgespräche keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Unangemessenheit der Kalkulation der Beigeladenen, die einen Ausschluss rechtfertigen würden.
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