Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen produktneutraler Ausschreibung
Ergebnis: Zuschlag untersagt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, einen Zuschlag zu erteilen. Grund dafür war ein Verstoß gegen das Gebot der produktneutralen Ausschreibung. Die Antragstellerin hatte geltend gemacht, dass die technischen Spezifikationen und Maße der ausgeschriebenen Sport- und Therapiegeräte faktisch auf Produkte bestimmter Hersteller zugeschnitten seien. Die Kammer gab der Antragstellerin in wesentlichen Punkten Recht und ordnete eine Rückversetzung des Verfahrens an.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten
AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.
Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →Verwandte Entscheidungen
- VK 2 - 91/20 — Vergabekammer weist Antrag auf Schadensersatz für Aufhebung zurück
- VK 2 - 87/20 — Nachprüfungsantrag wegen Vergabe von Kriegsschiffen verworfen
- VK 1 - 34/20 — Vergabekammer verwirft Nachprüfungsantrag wegen fehlender Antragsbefugnis
- VK 2 - 88/19 — Nachprüfungsantrag wegen de facto-Vergabe eines Mietobjekts verworfen
- VK 2 - 70/19 — Nachprüfungsantrag wegen Ausschluss wegen angeblich unzulässiger Änderung der Vergabeunterlagen zurückgewiesen