VK 2 - 9/15 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 16.03.2015

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen produktneutraler Ausschreibung

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 8 VOL/A§ 111 GWB§ 107 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, einen Zuschlag zu erteilen. Grund dafür war ein Verstoß gegen das Gebot der produktneutralen Ausschreibung. Die Antragstellerin hatte geltend gemacht, dass die technischen Spezifikationen und Maße der ausgeschriebenen Sport- und Therapiegeräte faktisch auf Produkte bestimmter Hersteller zugeschnitten seien. Die Kammer gab der Antragstellerin in wesentlichen Punkten Recht und ordnete eine Rückversetzung des Verfahrens an.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

produktneutrale AusschreibungVergabekammerNachprüfungsverfahrenLeistungsbeschreibungSportgeräte

Vergaberecht-Begriffe

🔔

Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten

AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.

Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →

Verwandte Entscheidungen

← Alle Vergabekammer-Entscheidungen