VK 2 - 93/14 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 25.11.2014

Nachprüfungsantrag wegen Verhandlungsverfahren und fehlender Verhandlungsrunden zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 101a GWB§ 115 GWB§ 101b GWB§ 12 VOL/A§ 101 GWB§ 111 GWB§ 107 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurück. Die Bieterin rügte die Wahl eines Verhandlungsverfahrens statt eines offenen Verfahrens sowie das Fehlen von Verhandlungsrunden. Die Kammer sah die Begründung der besonderen Dringlichkeit durch die Vergabestelle als ausreichend an und verneinte die Notwendigkeit von Verhandlungsrunden in diesem Fall. Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragstellerin auferlegt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VerhandlungsverfahrenOffenes VerfahrenDringlichkeitVerhandlungsrundenNachprüfungsantrag

Vergaberecht-Begriffe

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