Nachprüfungsantrag wegen Verhandlungsverfahren und fehlender Verhandlungsrunden zurückgewiesen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurück. Die Bieterin rügte die Wahl eines Verhandlungsverfahrens statt eines offenen Verfahrens sowie das Fehlen von Verhandlungsrunden. Die Kammer sah die Begründung der besonderen Dringlichkeit durch die Vergabestelle als ausreichend an und verneinte die Notwendigkeit von Verhandlungsrunden in diesem Fall. Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragstellerin auferlegt.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
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