VK 1 - 122/15 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 01.02.2016

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen Mängeln in der Preisgestaltung

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 108 GWB§ 107 GWB§ 113 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag für die Neubeschaffung von drei Booten zu erteilen. Grund dafür sind Mängel in den Vergabeunterlagen und der Angebotswertung. Insbesondere die Preisgestaltung und die Behandlung von optionalen Positionen im Baugruppenverzeichnis führten zu Beanstandungen. Die Kammer ordnete eine Rückversetzung des Verfahrens und eine Überarbeitung der Unterlagen an.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabeunterlagenPreisgestaltungBaugruppenverzeichnisOptionenNachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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