Vergabekammer untersagt Zuschlag für spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Ergebnis: Zuschlag untersagt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat den Antragsgegnerinnen untersagt, einen Zuschlag für Verträge über spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) zu erteilen. Die Antragstellerin rügte die Vergabe ohne förmliches Vergabeverfahren. Die Antragsgegnerinnen argumentierten, dass bei bestehendem Bedarf ein Anspruch auf Vertragsabschluss bestehe und keine Auswahlentscheidung getroffen werde, weshalb das Vergaberecht nicht anwendbar sei. Die Kammer gab der Antragstellerin jedoch Recht und untersagte die Zuschlagserteilung.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten
AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.
Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →Verwandte Entscheidungen
- VK 2 - 46/23 — Unwirksamkeit eines Bauvertrags wegen fehlender EU-weiter Ausschreibung
- VK 2 - 34/23 — Zuschlag auf Reisebürodienstleistungen untersagt wegen Datenschutzbedenken
- VK 2 - 10/23 — Nachprüfungsantrag wegen angeblich unangemessener Preise zurückgewiesen
- VK 2 - 2/23 — Vergabekammer: Unwirksamer Zuschlag wegen fehlerhafter Wertung
- VK 1 - 112/21 — Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen unzureichender Preisprüfung