VK 2 - 113/15 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 15.12.2015

Vergabekammer weist Antrag auf Zulassung von Stahllaufrollen zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 107 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag zurückgewiesen, mit dem die Zulassung von Stahllaufrollen zu einer Ausschreibung für Laufrollen begehrt wurde. Die Antragsgegnerin hatte sich auf Laufrollen aus Aluminium festgelegt. Die Kammer begründete die Entscheidung damit, dass die Festlegung auf Aluminium sachlich gerechtfertigt sei, insbesondere aufgrund von Gewichtsersparnis und geringeren Folgeschäden im taktischen Einsatz, was neuere Erkenntnisse widerspiegele. Die technische Eignung von Stahllaufrollen stehe zwar nicht in Frage, jedoch seien die taktischen Nachteile ausschlaggebend.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

LaufrollenAluminiumStahlBeschaffungsbedarftechnische Eignungtaktische Eignung

Vergaberecht-Begriffe

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