Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen Mängeln im Verfahren
Ergebnis: Zuschlag untersagt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag für "Sicherungsdienstleistungen" zu erteilen. Die Kammer begründet dies mit Mängeln im Vergabeverfahren, insbesondere im Hinblick auf die Informationspflichten gegenüber Bietern und die Ausgestaltung der Zuschlagskriterien. Das Verfahren wird in den Stand vor der Bekanntmachung zurückversetzt, wenn die Antragsgegnerin die Beschaffungsabsicht fortsetzt.
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Vergaberecht-Begriffe
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