VK 2 - 7/14 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 04.03.2014

Nachprüfungsantrag wegen fehlender Haushaltsmittel zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 115 GWB§ 109 GWB§ 102 GWB§ 107 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurück. Die Antragsgegnerin hatte ein Verhandlungsverfahren zur Schaffung gesellschaftlicher Kommunikation für den Netzausbau eingeleitet. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung nach Art. 111 GG und fehlender Haushaltsmittel für das Projekt wurde das Vergabeverfahren aufgehoben. Die Kammer sah darin einen wichtigen Grund für die Aufhebung, der zur Zurückweisung des Antrags führte.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

HaushaltsmittelVorläufige HaushaltsführungAufhebung des VerfahrensVerhandlungsverfahrenNachprüfungsantrag

Vergaberecht-Begriffe

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