VK 3 - 62/13 ·3. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 24.07.2013

Unwirksamkeit von Rabattvertrag wegen fehlenden offenen Verfahrens

Ergebnis: Rabattvertrag für unwirksam erklärt und offenes Verfahren angeordnet

Betroffene Normen

§ 107 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes stellte die Unwirksamkeit eines zwischen einer Krankenkasse und einem Pharmaunternehmen geschlossenen Rabattvertrages fest. Die Krankenkasse hatte das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung gewählt und dies mit der ausschließlichen Lieferfähigkeit des Unternehmens begründet. Die Kammer gab der Krankenkasse auf, bei fortbestehender Beschaffungsabsicht ein offenes Verfahren durchzuführen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

RabattvertragVerhandlungsverfahrenoffenes VerfahrenSGB VLieferfähigkeitVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

🔔

Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten

AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.

Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →

Verwandte Entscheidungen

← Alle Vergabekammer-Entscheidungen