Unwirksamkeit von Rabattvertrag wegen fehlenden offenen Verfahrens
Ergebnis: Rabattvertrag für unwirksam erklärt und offenes Verfahren angeordnet
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes stellte die Unwirksamkeit eines zwischen einer Krankenkasse und einem Pharmaunternehmen geschlossenen Rabattvertrages fest. Die Krankenkasse hatte das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung gewählt und dies mit der ausschließlichen Lieferfähigkeit des Unternehmens begründet. Die Kammer gab der Krankenkasse auf, bei fortbestehender Beschaffungsabsicht ein offenes Verfahren durchzuführen.
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Vergaberecht-Begriffe
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